Was kostet mich der Tanzunterricht?
– Das Honorar an unserer Schule wird nach dem Zeitfaktor berechnet. Die Preisstaffelung entnehmen Sie bitte unserer Beitragsliste für Langenselbold/ Bruchköbel/ Hanau oder unserer Beitragsliste für Bad Soden-Salmünster/ Schlüchtern. Der Maximalbetrag „Flatrate“ liegt bei 105 EUR. Für Angehörige gibt es einen Familienrabatt.

Sind Prüfungen Pflicht?
– Grundsätzlich muss kein(e) SchülerIn unserer Schule an einer Prüfung teilnehmen. Nichtsdestotrotz empfehlen wir unseren SchülerInnen eine regelmäßige Teilnahme an den Prüfungen der ISTD oder der RAD®. Diese Leistungsnachweise sind von der Englischen Schulaufsichtsbehörde anerkannt und stärken das Selbstbewusstsein der Prüflinge enorm. Außerdem dokumentiert es die Entwicklung der tänzerischen Kompetenzen auf objektive Weise.

Ist ein Wechsel in ein anderes Unterrichtsfach möglich?
– Ein Wechsel ist problemlos möglich und kann nach Absprache und Verfügbarkeit jederzeit geschehen. Sollte die Unterrichtsdauer gleich bleiben, muss keine Vertragsanpassung erfolgen, ändert sich die Unterrichtsdauer, so wird ein Zusatz zum bestehenden Vertrag geschrieben und die Zahlungsverpflichtung wird angepasst.

Gibt es irgendwelche Einschränkungen an der Teilnahme am Unterricht?
– Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen. „Jeder kann tanzen.“ lautet ein berühmter Buchtitel des Choreographen Royston Maldoom und dies ist wörtlich zu nehmen. Weder Alter noch Gewicht noch Geschlecht sind Ausschlusskriterien. In der Ballettschule haben wir immer wieder auch schwerbehinderte Mittänzer, die jederzeit willkommen sind. Jedoch sollte beachtet werden, dass unser Kollegium zwar aus gut ausgebildeten Pädagogen besteht, allerdings nicht therapeutisch geschult ist.

Können mein Kind oder ich zunächst unverbindlich in den Unterricht hineinschnuppern?
– Gern können Sie bzw. Ihr Kind eine kostenlose Probestunde in Anspruch nehmen, um herauszufinden, ob sich das Interesse bestätigt.

Wie kann eine Gebührenreduktion erwirkt werden?
– Unsere Schule erlässt aus eigenen Mitteln bei Bedarf einen Teil der Unterrichtsgebühren. Voraussetzungen dafür sind die Vorlage der letztjährigen Steuerbescheinigung Ihres Finanzamts, welches ein geringes Einkommen bescheinigt, und eine überdurchschnittliche Leistung des Antragstellers im Unterricht. Unter einer überdurchschnittlichen Leistung verstehen wir:

  • regelmäßiges Erscheinen zum Unterricht
  • Pünktlichkeit
  • beachten der Haus- und Schulordnung
  • eifriges Arbeiten im Rahmen der eigenen Möglichkeiten
  • Hilfestellung der Antragsteller bei Veranstaltungen, etc.

Dürfen Eltern und Angehörige im Unterricht zuschauen?
– Grundsätzlich findet der Unterricht ohne Zuschauer statt. Es gibt aber Ausnahmen: in der ersten Schnupperstunde dürfen die Kleinen von einem Familienangehörigen begleitet werden. Und vor Prüfungen sind Eltern und Angehörige eingeladen, der Generalprobe beizuwohnen.

Wann kann ich den Unterrichtsvertrag kündigen?
– Der Unterrichtsvertrag kann zweimal im Jahr, jeweils zum 31.03. oder zum 30.09. mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Der Unterrichtsplatz bleibt in dieser Zeit erhalten und kann weiterhin belegt werden. Gern kann nach Absprache auch ein anderes Unterrichtsfach belegt werden.

Wie läuft das Anmeldungsprozedere ab?
– Nach Ihrer Entscheidung für den Tanzunterricht schließen wir ganz unkompliziert einen privatrechtlichen Unterrichtsvertrag miteinander, in dem Sie uns Ihre Daten und die Ihres Kindes mitteilen (u.a. damit wir Sie im Notfall auch erreichen können), der unbefristet läuft und der zweimal im Jahr gekündigt werden kann. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben – außer Ihr Kind nimmt an einer Prüfung der RAD® oder der ISTD teil. Dann müssen Name und Geburtstdatum an die jeweilige Institution übermittelt werden. Den Unterrichtsvertrag erhalten Sie bei der ersten Schnupperstunde in der Schule oder gern auch hier auf unserer Seite zum Download. Sie können den Vertrag dann auch gleich am Bildschirm ausfüllen und ausgedruckt zur nächsten Stunde in die Schule mitbringen.